Stationäre Pflege

Die Pflegeeinrichtung hat Plätze in Einzel- und Doppelzimmern, verteilt auf drei Etagen. Die Zimmer haben ein Duschbad mit Toilette. Zu den meisten Zimmern, darunter alle Doppelzimmer, gehört ein Wintergarten, den sich die Bewohner zweier Zimmer miteinander teilen.

Die Bewohnern haben grundsätzlich die Möglichkeit, eigene Möbel mitzubringen, wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Großer Wert wurde auf die großzügige und wohnliche Gestaltung der Gemeinschaftsbereiche gelegt, an deren Gestaltung die Bewohner regelmäßig teilhaben.

Die Finanzierung der Kosten des Altenpflegeheims ist durch das Pflegeversicherungsgesetz geregelt.

Jeder Pflegebedürftige, oder auch dessen Angehörige oder Betreuer, kann sich bei der Heimverwaltung über die auf ihn zutreffenden finanziellen Bedingungen informieren.

Zuständig sind Frau Hesemann (Tel.: 0221/8909-180) und Frau Wallraff (Tel.: 0221/8909-0).

Die Entscheidung über die Pflegegrade trifft die Pflegekasse des Bewohners. Die Pflegekasse gibt dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen Zuschuss, dessen Höhe sich an dem festgestellten Pflegegrad orientiert.

Zum Ausdrucken der Anmeldeunterlagen gehen sie bitte auf „Anmeldung“.

Qualitätsprüfung durch den MDK

Am 19.08.2019 hat die letzte Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung stattgefunden. Das Ergebnis finden Sie im Transparenzbericht der stationären Pflege.

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